Türkei

 
     
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Reisehinweise und Sicherheit

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Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen


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Reisehinweise
Aktuelle Hinweise:
- Bei einem Erdbeben der Stärke 6 sind im Osten der Türkei am Montag, 8. März, mindestens 41 Menschen getötet worden. Die Behörden zählten am Morgen zudem etwa 20 Verletzte. Das Epizentrum des Bebens lag bei der Stadt Karakocan in Ostanatolien. Touristengebiete sind von der Naturkatastrophe nicht betroffen.

- Wegen der aktuellen innenpolitischen Lage kommt es zurzeit in der Türkei immer wieder zu Demonstrationen, gelegentlich verbunden mit gewalttätigen Ausschreitungen. Reisende sollten derartige Menschenansammlungen meiden.

Terrorismus: Nach Bombenexplosionen in verschiedenen Städten im Jahre 2008 sind die Sicherheitsvorkehrungen landesweit unverändert auf hohem Niveau. Es muss in allen Teilen der Türkei von einer potentiellen terroristischen Bedrohung ausgegangen werden.

Reisen über Land: Bezogen auf den Osten und Südosten der Türkei liegen aktuell keine konkreten Gefährdungshinweise vor. Wegen der Aktivitäten der PKK sind jedoch Reisen in diese Landesteile mit einem erhöhten Risiko behaftet. Weiterhin kommt es dort auch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Das türkische Militär unternimmt nach wie vor grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen. Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkari - insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkari entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen, um und zwischen Sirnak und Hakkari befinden sich mehrere Sperrzonen) sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak) - zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen.

Straßenverkehr: Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen. Die Strafen für Verkehrsdelikte wurden zu Anfang 2008 drastisch erhöht.
Ausdrücklich wird allgemein auf ein erhöhtes Unfallrisiko im Straßenverkehr, insbesondere bei Dunkelheit, hingewiesen.

Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch überprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Off-road-Strecken verfügen.

Kriminalität: Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.

Beim Verlassen des PKWs wird geraten, keine Wertgegenstände und Handtaschen sichtbar im Fahrzeug zurückzulassen.

Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoglu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen zu einem weit überteuerten Getränk in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.

Außerdem ist zu beachten, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der illegale Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden. Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten (z.B. alt aussehende Gegenstände, Fossilien, behauene Steine) ist verboten und kann mit Gefängnis bis zu 10 Jahren bestraft werden.

Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel; unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

Die AUSREISE IN DEN IRAK ist seit dem 1. April 2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für den Irak hingewiesen.

Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
SICHERHEIT: Dringend wird davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen oder Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden.
FOTOGRAFIEREN/FILMEN: Das Fotografieren ist in der Nähe militärischer Anlagen nicht erlaubt. Falls Personen fotografiert werden sollen, empfiehlt es sich, deren Genehmigung einzuholen.
In Museen ist das Filmen und Fotografieren oft nur gegen eine Gebühr erlaubt. Für das professionelle Fotografieren in Moscheen ist eine Genehmigung des Vakiflar Genel Müdürlügü einzuholen. In Sonderfällen kann man sich mit dem zuständigen Priester (Imam) in Verbindung setzen.
RAMADAN: Die Zeit des islamischen Fastenmonats Ramadan variiert von Jahr zu Jahr (2010: von ca. 11. August bis ca. 9. September). Während dieser Zeit gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen und Getränke und z.B. auch Rauchen) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Reisende sollten sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Landes anpassen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit während der Tagesstunden ist im Ramadan verpönt. Außerdem ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen.
DROGEN: Der Besitz oder der Handel von/mit Rauschgift oder Narkotika wird sehr streng bestraft. Es drohen langjährige Gefängnisstrafen, wobei türkische Gefängnisse in keinster Weise westeuropäischen Vorstellungen entsprechen.
RAUCHVERBOT: In allen öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Einkaufszentren sowie in Sportstadien und Krankenhäusern ist das Rauchen bereits seit längerem verboten. Am 1. Juli 2009 wurde das Rauchverbot auch auf geschlossene Räume in Restaurants, Kaffeehäusern, Bars und Diskotheken ausgeweitet. Im Freien auf einer Terrasse oder im Garten einer Gaststätte darf jedoch nach wie vor geraucht werden. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Strafe von umgerechnet 35 Euro rechnen. Ein auf der Straße weggeworfener Zigarettenstummel kann künftig 12,50 Euro kosten. Die Einhaltung der neuen Regeln wird landesweit von rund 5.000 Kontrolleuren überwacht.

SPERR-NOTRUF: Deutsche können ihre EC-Karten, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer ++49 116 116 (aus dem Ausland neben ++49 116 116 auch ++49 30 4050 4050 wählbar) rund um die Uhr sperren lassen. Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Eine Liste der angeschlossenen Herausgeber ist im Internet unter www.sperr-ev.de zu finden.


Hier gelangen Sie wieder zu den Angeboten für Klassenfahrten und Gruppenreisen.

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Datenbank Stand vom: 11.03.2010 - Anregungen, Hinweise und Kontakt